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Gerichtsfeste Immobiliengutachten direkt vom Steuerberater



Über uns

Diplom-Betriebswirt (FH)
Marcello Kolmberger LL.M.

Zertifizierter Bau-Sachverständiger
(Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024)

Steuerberater



Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB   

Marktwertermittlungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke

Marktwertermittlungen bei Vermögens-, Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen sowie  für Nachlassverzeichnisse

Nach § 194 BauGB für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke

Grundstücksbewertungen für steuerliche Zwecke

Ermittlung Bedarfswert, gemeiner Wert und Teilwert zur Erstellung von Schenkungsteuer-, Erbschaftsteuer-, Einkommensteuer- und Grundsteuererklärungen sowie Kaufpreisaufteilung für Grund und Boden und Gebäude

Immobilienbewertungen für Zwecke der Bilanzierung bei

Entnahmen von Betriebsgrundstücken, Einlagen von Grundstücken in das Betriebsvermögen, Einbringungsvorgänge, Umwandlungen und Betriebsprüfungen
Häufige Fragen
Was kostet ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten nach § 194 BauGB sowie für Kurzgutachten richtet sich nach folgender Honorartabelle.

Kostenlose Immobilienbewertung in zwei Minuten? Das bieten wir Ihnen nicht an, da derartige Angebote keine Beweiskraft haben und eine Ortsbesichtigung in der Regel unentbehrlich ist (vgl. Landgericht Berlin Urteil v. 14.09.2021, Artikel aus der Wirtschafts Woche).


Was kostet ein Gutachten für steuerliche Zwecke?

Häufig ist für steuerliche Zwecke kein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Als Steuerberater kann ich Ihnen ggf. erhebliche Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ersparen. Das Honorar für die Ermittlung von Bedarfswerten für steuerliche Zwecke richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Einschätzung zur Erstellung eines gegenüber den Bedarfswerten günstigeren Verkehrswertgutachtens wird nach Zeitaufwand und Komplexität des Einzelfalls berechnet.


Welche Informationen benötigen wir für die Erstellung eines Gutachtens?



Welche Objektarten werden bewertet?

Unbebaute Grundstücke, mit Wohnimmobilien bebaute Grundstücke, mit Gewerbeimmobilien bebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte, Nutzungsrechte wie Wohnrechte und Nießbrauchrechte.
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Marcello Kolmberger LL.M.
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